Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Fastenhof Behm

Fastenhof Behm, Wittstocker Str. 20, 16837 Flecken Zechlin, service@fastenhof.de

§ 1 Anmeldung und Vertrag

Jede/r, der die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (siehe §4), kann sich für die vom Fastenhof Behm angebotenen Seminare anmelden. Das Mindestalter für die Teilnahme an Seminaren ist 18 Jahre. Die Buchung eines Seminars erfolgt schriftlich über die Webseite oder per Email und ist verbindlich. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche oder per Email vorgenommene Buchungsbestätigung zustande. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig eingegangen (siehe § 2), kann der Platz an einen Teilnehmer aus der Warteliste vergeben werden.

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung. Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Ohne vollständige und rechtzeitige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen.

§ 2 Zahlung

Als Anzahlung überweist der Seminarteilnehmer 200,00 Euro pro Person innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Konto von Susanne Behm bei der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin, IBAN: DE 911 60 50 202 184 051 3191. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn auf das oben genannte Konto zu überweisen. Bei einer kurzfristigen Buchung (innerhalb von vier Wochen vor Seminarbeginn) wird der gesamte Betrag sofort fällig.

§ 3 Unterkünfte

3.1 Beschreibung der Zimmer im Bio-Gästehaus, der Ferienwohnungen und der Heuherberge

Die neun Zimmer im Bio-Gästehaus befinden sich etwa 200m vom Fastenhof entfernt in der dem Hof gegenüberliegenden Schulstraße 2. Alle Zimmer sind als Einzel- oder Doppelzimmer buchbar.

Auf dem Fastenhof Behm befinden sich nachfolgend bezeichnete Ferienwohnungen:

  • Ferienwohnung 1 im Erdgeschoss des Wohnhauses: für 1-2 Personen, ca. 48 m²
  • Ferienwohnung 2 im Dachgeschoss des Wohnhauses: für 2-4 Personen, ca. 72 m²
  • Ferienwohnung 3 im Dachgeschoss des Wohnhauses: für 1-2 Personen, ca. 55 m²
  • Appartement (zweigeschossig) im Nebengebäude: für 1-2 Personen, ca. 30 m²

Die Zimmer und Ferienwohnungen sind nach ökologischen Standards eingerichtet und biozertifiziert. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Fastenhof Team unverzüglich mitzuteilen. Eine genauere Beschreibung mit Bildern befindet sich auf der Webseite www.fastenhof.de. Die Ferienwohnungen und Zimmer dürfen nur mit der im Vertrag vereinbarten Personenzahl belegt werden. Tierhaltung ist nicht erlaubt.

Die Heuherberge auf dem Fastenhof ist eine nicht beheizbare Gemeinschaftsunterkunft, die ausschließlich im Sommerhalbjahr von Mai bis Oktober buchbar ist. Eine Beschreibung und ein Grundriss der Unterkunft befindet sich auf der Webseite www.fastenhof.de. Ein Anspruch auf alleinige Nutzung der Heuherberge besteht nicht.

3.2  Sorgfaltspflichten, Mängel und Haftung

Der Seminarteilnehmer verpflichtet sich, das Zimmer bzw. die Ferienwohnung nebst Inventar sorgfältig zu behandeln. Schäden sind dem Fastenhof Team unverzüglich zu melden. Während des Aufenthaltes obliegt dem Seminarteilnehmer die Haftung für alle eintretenden Schäden. Der Fastenhof ist nicht verpflichtet, das Verschulden nachzuweisen. Der Fastenhof haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Ferienwohnung / das Zimmer einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Seminarteilnehmer dem Fastenhof den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Fastenhof eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Seminarteilnehmer diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu. Die vertragliche Haftung des Fastenhofs für Schäden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt sich auf den dreifachen Preis der vereinbarten Unterkunftskosten, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Fastenhofs beruht.

§ 4 Rücktritt und Umbuchung

Ein Rücktritt durch den Seminarteilnehmer muss immer schriftlich per Post oder per E-Mail erfolgen. Auch eine Umbuchung auf einen späteren Termin entspricht einem Rücktritt für den gebuchten Termin.

Bei Rücktritt bis 45 Tage vor Anreise wird die geleistete Anzahlung unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro in voller Höhe zurückerstattet. Für Seminare ist es jederzeit möglich, eine Ersatzperson zu stellen, soweit sie die Voraussetzungen für den Besuch des jeweiligen Seminars erfüllt. Bei Rücktritt ab dem 44. bis zum 9. Tag ist 50% des Gesamtpreises für das Seminar fällig. Bei Rücktritt vom 8. Tag bis zum Anreisetag ist, ebenso wie bei Nichterscheinen und Abbruch, der gesamte Buchungspreis fällig, abzüglich der ersparten Aufwendungen, die pauschal mit 20% angesetzt werden. Im Falle, dass der Fastenhof eine Buchung aus eigenem Verschulden absagen muss, werden die bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet.

Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da diese nicht im Preis enthalten ist. Falls der Teilnehmer seine Buchung nicht antreten kann, z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – oder wenn er seinen Aufenthalt unerwartet abbrechen muss, bekommt er durch die Versicherung mögliche finanzielle Verluste ersetzt.

§ 5 Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme an Fastenseminaren

Bei unseren Angeboten handelt es sich um „Fasten für Gesunde“, also um Präventivfasten-Seminare. Diese werden von ausgebildeten Fastenleitern geleitet, ohne ärztliche Betreuung.

Das Fasten wirkt auf den gesamten Organismus. Bei bestimmten Erkrankungen und Medikamenten ist daher besondere Vorsicht geboten. Bitte lesen Sie sich die nachfolgenden Informationen aufmerksam durch und entscheiden Sie selbst, ggf. nach Absprache mit Ihrem Arzt, ob Sie an dem Fastenseminar für Gesunde teilnehmen können.

Das Fasten kann die Wirkung zahlreicher Medikamente beeinflussen. Falls Sie eines oder mehrere der folgenden Medikamente einnehmen, dürfen Sie nur unter ärztlicher Begleitung fasten und die Dosierung sollte laufend überprüft werden: Bluthochdruckmittel (z.B. Betablocker), Hormonpräparate (v.a. Insulin, Kortison), blutzuckerregulierende Medikamente (Diabetika), Schilddrüsenmedikamente gegen Überfunktion, Entwässerungsmittel (Diuretika), Appetitzügler oder Abführmittel, starke Blutgerinnungshemmer (Antikoagulantien, z.B. Marcumar), Psychopharmaka (v.a. Antiepileptika, Neuroleptika, Lithium).

Unbedenklich beim Kurzzeitfasten sind z.B. Homöopathika, Schüsslersalze, L-Thyroxin, Östrogen, Antibiotika sowie äußerlich angewendete Präparate. Bitte bedenken Sie, dass der Empfängnisschutz durch orale Kontrazeptiva („Pille“) während des Fastens und bis zum Ende des laufenden Zyklus nicht sicher gewährleistet ist.

Kontraindikationen – in diesen Fällen dürfen Sie nicht fasten: extremes Untergewicht (Kachexie) oder Magersucht (Anorexia nervosa), Schilddrüsenüberfunktion (dekompensierte Hyperthyreose), Störungen der Gehirndurchblutung, Leber- oder Niereninsuffizienz, Depression, depressive Verstimmungen, psychische Erkrankungen, Frauen während der Schwangerschaft oder Stillzeit, frisch Operierte.

Risikoindikationen – in diesen Fällen dürfen Sie nur unter ärztlicher Aufsicht (z.B. in einer Klinik) fasten: Essstörung, Alkoholsucht, Diabetes Typ I oder insulinpflichtige Diabetes Typ II, Krebs, fortgeschrittene koronare Herzerkrankung, Geschwüre des Magens oder Zwölffingerdarms, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (z.B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn), Netzhautablösung, Psychosen.

Mit der Buchung bestätigt der Teilnehmer, dass er sich für gesund hält und dass er freiwillig und auf eigene Verantwortung am Fastenseminar teilnimmt. Er ist darüber informiert, dass es sich bei dem Kurs um einen „Fastenkurs für Gesunde“ handelt, also kein „Heilfasten“ unter ärztlicher Begleitung. Er erhebt keinen Haftungsanspruch gegen die Fastenleitung, die Organisatoren oder die Träger der Fastenwoche.

Für die Basen-, Hildegard- und Intervallfastenseminare gilt: Die Einnahme von Medikamenten und Erkrankungen muss bei der Buchung angegeben werden. Da es sich hierbei nicht um klassisches „Fasten“ handelt, ist die Teilnahme in den meisten Fällen nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt möglich.

Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für andere Teilnehmer bedeuten würde, besteht kein Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern) besteht auch dann nicht, wenn der Veranstalter an derselben teilnimmt.

§ 6 Haftungsausschluss

Jeder Teilnehmer entscheidet selbst, in welcher Weise er sich auf die angebotenen Prozesse in dem jeweiligen Seminar einlässt, und ist für sich selbst verantwortlich. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit haftet der Fastenhof oder der austragende Fastenleiter nicht. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich an alle von der Kursleitung gegebenen Hinweise zu halten. Für An- und Abreise wird keine Haftung übernommen. Teilnehmer, die sich wegen körperlicher oder psychischer Erkrankungen in ärztlicher Dauerbehandlung befinden, sollten vorab den Rat ihres Arztes bezüglich der Teilnahme einholen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Fastenseminaren um Wissensvermittlung und nicht um eine Therapie oder Behandlung handelt.

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsmängel, die durch Leistungen Dritter entstehen. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche gegenüber der Kursleitung wegen unerlaubter Handlung sind bei Sachschäden und Personenschäden auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Fastenhofs in Höhe von 3 Mio. €. Schadenersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Fastenhof geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber der Kursleitung oder dem Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Sachschaden unverzüglich vor Ort anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für Klagen des Teilnehmers gegen den Veranstalter ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Veranstalters zuständig. Für Klagen des Veranstalters gegen einen Teilnehmer, der keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Fastenhofs als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

§ 8 Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Der Fastenhof ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte der Vertrag oder eine Bestimmung davon unwirksam oder nichtig sein oder werden oder enthält der Vertrag Lücken, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen oder der Lücken tritt eine solche Bestimmung in Kraft, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht und den wirtschaftlichen Interessen beider Seiten am nächsten kommt.